Ab 2024 kann der Wohn-Riester auch für das Sanieren genutzt werden. Damit keine Zeit beim Ansparen verloren geht, sollte man sich jetzt überlegen, ob die energetische Sanierung sinnvoll ist.
Das Thema „energetische Modernisierung“ beschäftigt Immobilienbesitzer derzeit sehr stark – und wird wohl auch künftig wichtig bleiben. Deshalb sieht das soeben verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 ab Januar 2024 die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum als mögliche Verwendung vor.
Bislang konnte man den Riester-Vertrag nur für folgendes verwenden:
– Aufbau von Eigenkapital
– Kredite zur Tilgung und Umschuldung
– Darlehen zur altersgerechten Sanierung
Nur dann war die Geldentnahme „förderunschädlich“. Wer dagegen verstößt, muss die Zulagen nachträglich zurückzahlen.